TX-Team GmbH
Nonnenwaldstrasse 25
82377 Penzberg
aktualisiert 07.03.2019, gültig ab 13.06.2014
1) DEUTSCH
A) FÜR GEWERBLICHE KUNDEN
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers (im Folgenden: Lieferungen)gelten ausschließlich diese Bestimmungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden Erklärungen maßgebend.
2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden:Unterlagen) behält sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind,wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen desBestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denender Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
3. An Standardsoftware und Firmware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarungeine Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
5. Der Begriff „Schadensersatzansprüche“ in diesen GL umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
II. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
1. Die Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – zzgl. Versandkosten inkl. Verpackung. Sind die Preise netto angegeben zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.
3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändungoder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerungnur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingunggestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhältoder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht,wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an den Lieferer ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
4.
a) Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für den Lieferer. Der Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.
b) Lieferer und Besteller sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen dem Lieferer in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.
c) Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
d) Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf,auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht,mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenenWaren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab.
5. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist der Lieferer berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Lieferer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
6. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferer unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt.
IV. Fristen für Lieferungen; Verzug
1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus.Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.
2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf
a) höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung),
b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System des Lieferers, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,
c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, oder
d) nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des Lieferers,
verlängern sich die Fristen angemessen.
3. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht,dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % desPreises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich verwendet werden konnte.
4. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung,auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
V. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:
a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb.
2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.
VI. Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
VII. Sachmängel und Haftung / Gewährleistung
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
2. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung.
3. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
5. Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 10 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,ungeeigneter Betriebsmittel, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB(Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend.
10. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
11. Garantieversprechen Vorlieferanten: Die Inanspruchnahme von eventuellen weitergehenden Garantien von Vorlieferanten verpflichtet TX-Team nicht zur Weiterleitung an die jeweiligen Hersteller entgegenzunehmen und abzuwickeln. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz, haftet TX-Team nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. TX-Team kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass TX-Team gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Vorlieferanten unmittelbar oder mittelbar haftet.
VIII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a) Der Lieferer wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b) Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nac hArt. XII.
c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzungzu vertreten hat.
3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. VIII Nr. 4, 5 und 9entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VII entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
IX. Erfüllungsvorbehalt
1. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.
X. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, so weit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2. Sofern Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 a) bis c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist,steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt,wenn erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht nutzbar sind. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
XI. Sonstige Schadensersatzansprüche
1. Soweit nicht anderweitig in diesen Bestimmungen geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:
a) nach dem Produkthaftungsgesetz,
b) bei Vorsatz,
c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten,
d) bei Arglist,
e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie,
f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder
g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
XII. Markenrechte und Verletzung gesetzlicher Bestimmungen
1. Genannte Namen, Marken, Produktbezeichnungen, Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der Hersteller sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und werden ausschließlich zur Identifikation und Erklärung des angebotenen Produktes eingesetzt und nur genannt, weil sie entweder Bestandteil des Artikels sind, oder ein unverkennbares Qualitätsmerkmal des Artikel darstellen. Sie unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrecht und den Besitzrechten der jeweiligen Eigentümer und werden ohne Gewährleistung der freien Verfügbarkeit wiedergegeben.
2. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so wird um eine entsprechende elektronische Nachricht ohne Kostennote gebeten. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber selbst darf nicht ohne Zustimmung stattfinden.
Es wird gewährleistet, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass Ihrerseits die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen, ohne vorherige Kontaktaufnahme, ausgelöste Kosten werden voll umfänglich zurückgewiesen.
XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
XIV. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
finden Sie Informationen zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass wir gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG weder bereit, noch verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
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B FÜR PRIVATKUNDEN (VERBRAUCHER)
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen der Tx-Team GmbH (im folgenden „Tx-Team“), und Ihnen als Kunde; sie enthalten zugleich die nach § 312c BGB i.V.m. Artikel 246 §§ 1 und 2 EGBGB und § 312g BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB vorgeschriebenen Hinweise und Informationen.
§ 2 Angebote
1) Unsere Angebote in unseren Webshops, auf Internetplattformen und Internet-Auktionen sind nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben.
2) Die Darstellung unserer Artikel stellt noch kein rechtlich verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145ff. BGB dar. Mit der Aktualisierung unseres Internet-Angebots verlieren alle vorhergehenden Produktangebote ihre Gültigkeit.
3) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
4) Unsere Angebote sind oft nur in begrenzter Stückzahl vorhanden. Bis zur rechtsverbindlichen Annahme Ihrer Bestellung gelten folgende Vorbehalte: Unsere Produktangebote gelten nur solange der Vorrat reicht. Bei besonders knappen Stückzahlen behalten wir uns vor, nur haushaltsübliche Mengen anzubieten. Im Falle von Artikeländerungen in Farbe und Design, Druckfehlern und Irrtümern und technischen Verbesserungen behalten wir uns ferner vor, Ihnen eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung anzubieten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behalten wir uns vor, Ihre Bestellung abzulehnen. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und eventuell bereits erbrachte Zahlungen dem Kunden unverzüglich erstatten.
5) Lieferzeit: Die Lieferzeit beträgt 1-5 Tage, abhängig vom der gewählten Versandart. Wir liefern grundsätzlich gegen Vorkasse und übergeben die bestellten Artikel grundsätzlich am Tag des Zahlungseingangs an das jeweilige Transportunternehmen.
§ 3 a) Gewährleistung/Sachmangelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 434ff. BGB und, wenn es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, zusätzlich §§ 474ff. BGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr, jeweils ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausnahme ist, wenn eine längere Gewährleistungsfrist angegeben / vereinbart wurde.
Etwaige Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen zu.
Beanstandungen und Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen gegenüber:
Tx-Team GmbH
Nonnenwaldstrasse 25
82377 Penzberg
Telefon: 08856/80390-0
e-mail: info@tx-team.de
Eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung ist nur möglich, wenn Ihre Beanstandung ausschließlich auf unserem RMA-Formular, das zum Download auf unserer Internet-Seite bereitsteht, oder per E-Mail, Fax angefordert werden kann, erstellt wird und der Rücksendung beigelegt wird.
§ 3b Garantieversprechen Vorlieferanten
Die Inanspruchnahme von eventuellen weitergehenden Garantien von Vorlieferanten verpflichtet TX-Team nicht zur Weiterleitung an die jeweiligen Hersteller entgegenzunehmen und abzuwickeln.
Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz, haftet TX-Team nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. TX-Team kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass TX-Team gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Vorlieferanten unmittelbar oder mittelbar haftet.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 5 Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Verantwortliche Stelle ist die Tx-Team GmbH.
Wir geben und verkaufen ihre Daten nicht an Dritte weiter.
§ 6 Rechtswahl & Gerichtsstand
1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 8 Sonstige Verordnungen
Nach § 6 VerpackV n.F. muss sich ein Hersteller oder Vertreiber, der erstmals mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringt, zur Gewährleistung einer flächendeckenden Entsorgung dieser Verpackungen an einem sog. dualen System beteiligen. Wir verwenden ausschließlich „Gebraucht-Verpackungen“, die die jeweiligen Hersteller bereits in Verkehr gebracht haben. Gerne nehmen wir die von uns verwendeten Verpackungs-Wertstoffe zurück, wenn sie uns kostenfrei zugesandt werden.
Hinweis:Batterien und Akkus sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sie können diese nach Gebrauch zu uns auf Ihre Kosten schicken oder in einer kommunalen Sammelstelle vor Ort zurückgeben.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
§ 9 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen für Verbraucher
1)
a) Als Verbraucher (§13 BGB klärt wer Verbraucher ist) haben Sie das Recht, ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Waren in Besitz genommen haben. Sie können zum Widerruf das unten stehende Widerrufs-Formular verwenden.
b)Verbraucher sind Private Endkunden deren Rechnungsadresse keine Firma ist.
2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Ausgeschlossen ist branchenüblich auch die Rücknahme von Sammellosen, Sammlungen und Artikeln mit der Beschreibung „Nicht kollationiert“. Schließlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Kunden, welche keine natürlichen Personen sind, also Kunden mit einer juristischen Person als Rechnungsadresse.
Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
Tx-Team GmbH
Nonnenwaldstrasse 25
82377 Penzberg
Telefon: 08856/80390-0
e-mail: info@tx-team.de
Wir bitten Sie für eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung um Mitteilung Ihres Internet-Alias-Namens, Ihres Namens samt Anschrift, die betreffende Artikelnummer und unsere Rechnung in Kopie sowie Ihre Bankverbindung für die Rückerstattung.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.